Beitragsordnung

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Die Gründungsversammlung hat in ihrer Sitzung am 19. Juni 2017 die nachfolgende Beitragsregelung beschlossen:

§ 1 Grundlage

Diese Beitragsordnung basiert auf § 5 der Satzung.

§ 2 Solidaritätsprinzip

Eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seinen satzungsgemäßen Zweck erfüllen.

§ 3 Festlegung der Beiträge

  1. Die Höhe sowie die Fälligkeit der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt jeweils bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
  2. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Beschlussfassung ist auch bei unveränderten Beitragssätzen Punkt der Tagesordnung.

§ 4 Beitragshöhe

  1. Studierende und Doktorand*innen innerhalb und außerhalb des deutsch-französischen Programms zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.
  2. Sonstige natürliche und juristische Personen zahlen einen Mitgliedsbeitrag von mindestens 15 Euro pro Kalenderjahr.
  3. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresbeitrag wird unabhängig von Dauer der Mitgliedschaft im laufenden Kalenderjahr in voller Höhe geschuldet.